Wählen Sie den Betrag und die Garantien, die zu Ihnen passen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungen
Allgemeine Bestimmungen
1. Wer kann eine Police abschliessen
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über eine AHV-Nummer verfügt.
2. Zugelassene Personen
Alle Nationalitäten und alle religiösen Bekenntnisse sind ohne Einschränkung zugelassen.
3. Abschlussalter
Für den Abschluss einer SéréVita SA-Todesfallvorsorge besteht keine Altersgrenze.
4. Vertragskumulation
Eine Person kann bis zu drei Verträge abschliessen, wobei die kumulierte Versicherungssumme maximal CHF 10'000 betragen darf.
5. Vertragsbestandteile
Im Vertrag werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort sowie die AHV-Nummer des Versicherten aufgeführt. Ebenfalls enthalten sind die garantierte Todesfallversicherungssumme sowie Leistungen zur Kostenübernahme für eine Rückführung im Todesfall im Ausland (aufgrund eines Unfalls und/oder einer Krankheit).
6. Rückkauf oder Rückerstattung
Ein Rückkauf des Kapitals ist nicht möglich; in Ausnahmefällen kann SéréVita jedoch auf begründeten Antrag zwei Drittel des anvertrauten Todesfallkapitals rückerstatten.
7. Bankgarantien
Das vom Versicherten anvertraute Geld wird bei einer in der Schweiz zugelassenen Bank deponiert; dieses Geld ist durch das schweizerische Einlagensicherungssystem garantiert.
Leistungen
1. Garantiesumme und Zinsen
Die am Todestag verfügbare Summe ist im Vertrag festgehalten; diese Summe wird um die während der Vertragsdauer angesammelten Zinsen erhöht (durchschnittlicher Jahreszinssatz über 2 %, gemäss SNB-Indikator).
2. Freigabe des Todesfallkapitals
Beim Tod des Versicherten wird das versicherte Kapital sofort nach Vorlage der Sterbeurkunde (oder eines gleichwertigen Dokuments) freigegeben; die Person, die dieses Dokument einreicht, muss die Bankverbindung angeben, auf die die Summe überwiesen werden soll.
3. Rückführung
Im Todesfall ausserhalb der Schweiz übernimmt SéréVita SA die Kosten für den Rücktransport des hermetisch verschlossenen, verzinnten Sarges per Flugzeug, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von CHF 5'000.
Der Leichnam kann entweder in die Schweiz oder an den Herkunftsort überführt werden.
4. Gültigkeit des Vertrags
Für die Todesfallgarantie bestehen weder örtliche noch zeitliche Beschränkungen. Die Rückführungskosten werden jedoch nur übernommen, wenn der Versicherte am Todestag seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.
5. Verjährung
Wenn keine Leistung erbracht wurde und das theoretische Alter des Versicherten 105 Jahre beträgt, fallen das Kapital sowie die aufgelaufenen Zinsen an SéréVita SA zurück.
Im Streitfall ist einzig die französische Version der Allgemeinen Bedingungen (Juni 2025) rechtsverbindlich.